MS

Multiple Sklerose

Q&A: Versorgung der Multiplen 
Sklerose in der ASV

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist eine besondere Versorgungsform für seltene bzw. komplexe Erkrankungen.1  Seit dem 18.Juli 2023 umfasst die ASV auch Multiple Sklerose (MS).2 Die wichtigsten Aspekte zu dieser Entwicklung sind nachfolgend anhand eines kurzen Fragenkatalogs zusammengefasst. Für vertiefende Informationen hören Sie Ausschnitte des Vortrags des ASV-Experten Prof. Dr. Robert Dengler, Vorstand des Bundesverbands ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. (BV ASV), vom B-Zell-Forum im März 2023.

  • Die ASV ist eine besondere Versorgungsform für seltene Erkrankungen sowie für komplexe Krankheitsbilder, bei denen eine interdisziplinäre, Versorgungssektoren überschreitende Behandlung erforderlich ist.1
  • Die ASV löst die ABK (Ambulante Behandlung am Krankenhaus) ab.3,4
  • Details werden in der ASV-Richtlinie bzw. durch Konkretisierungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.3,4
  • Die interdisziplinäre Versorgung durch das ASV-Team kann die Versorgungsqualität erhöhen.5
  • Im Rahmen der ASV MS können auch Kliniken an der Versorgung teilnehmen, die bisher keine Zulassung zur ambulanten Versorgung hatten.6
  • Ab dem 18. Juli 2023 umfasst die ASV auch MS.2
  • Für Teilnehmende gibt es eine 3-jährige Übergangsregel bis zur vollständigen Umstellung von ABK auf ASV.Diese Übergangsfrist endet am 31. Juli 2026.

Erfahren Sie mehr zur ASV bei MS im Videovortrag von Prof. Dengler:5

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  • Die interdisziplinäre Versorgung durch das ASV-Team kann die Versorgungsqualität erhöhen.5
  • Im Rahmen der ASV MS können auch Kliniken an der Versorgung teilnehmen, die bisher keine Zulassung zur ambulanten Versorgung hatten.6
  • Ab dem 18. Juli 2023 umfasst die ASV auch MS.2
  • Für Teilnehmende gibt es eine 3-jährige Übergangsregel bis zur vollständigen Umstellung von ABK auf ASV.Diese Übergangsfrist endet am 31. Juli 2026.

Erfahren Sie mehr zur ASV bei MS im Videovortrag von Prof. Dengler:5

Was ist die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV)? [Videolänge: 03:28 min]

  • Berechtigt zur Aufnahme in die ASV sind Vertragsärzte (inkl. Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Ermächtigte) sowie zugelassene Krankenhäuser.
  • Die Rahmenbedingungen sind für alle ASV-Teilnehmenden identisch.
  • Es gibt keine Zulassungsbeschränkung zur ASV, sofern qualifizierende Faktoren wie u.a. interdisziplinäres Team, Mindestfallzahlen sowie organisatorische und infrastrukturelle Anforderungen erfüllt sind.
  • Der Zugang zur ASV erfolgt über ein Anzeigeverfahren beim Erweiterten Landesausschuss (eLA).8
  • Die ASV-Teilnahme wird automatisch nach 2 Monaten wirksam.8
  • Die folgenden Diagnosen können innerhalb der ASV-MS behandelt werden: ICD 10 G35.-, G 36.-, G37.- sowie bei Kindern auch eine Verdachtsdiagnose (V).1,3

Erfahren Sie mehr zu organisatorischen Punkten im Videovortrag von Prof. Dengler:5

Zugang zur ASV im Überblick [Videolänge: 01:45 min]

  • In der ASV werden interdisziplinäre und z.T. sektorenübergreifende Teams gebildet.1
  • Die Teams bestehen aus einem fachärztlichen Kernteam unter der Leitung eines Teamleiters, und Hinzuzuziehenden (z.B. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Pflegedienstmitarbeiter, Sozialdienstmitarbeiter etc.)7,9
  • Patient:innen wird das Angebot einer gemeinsamen Sprechstunde am Ort der Teamleitung gemacht.1,5
  • In der ASV gilt die 30 Minuten Entfernungs-Regelung – diese wird vom Erweiterten Landesausschuss (eLA) in ländlichen Regionen variabel gehandhabt – sowie die Pflicht zur 24h-Notfallversorgung, mindestens in Form einer Rufbereitschaft für Neurologie inklusive SOP für Reanimation etc.1,5
  • In der Regel wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen (z.B. in Form einer GbR); Muster und Tipps dazu gibt es z.B. beim Bundesverband ASV (BV-ASV).1,5 In der MS ist ein solcher sektorübergreifender Kooperationsvertrag nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.5

Erfahren Sie mehr zur interdisziplinären Teamarbeit im Videovortrag von Prof. Dengler:5

Das ASV Team bei Multipler Sklerose (MS) [Videolänge: 04:23 min]

  • Innerhalb der ASV erfolgt die Verordnung über ein eigenes Rezept.
  • Krankenhausapotheken haben die Möglichkeit, Medikamente zur unmittelbaren Anwendung direkt im Krankenhaus an Patienten abzugeben.
  • Innerhalb der ASV bleibt das Wirtschaftlichkeitsgebot bestehen; es ist kein vereinfachter Off-Label-Use möglich.

Muster 16 der Vertragsärztlichen Versorgung – Original zum Download unterhttps://www.kbv.de/html/formulare.php (abgerufen am 19.06.2023)

  • Der Behandlungsumfang (Ziffernkranz/Appendix) wird durch den G-BA festgelegt, welcher die Leistungsabrechnung entsprechend der jeweiligen Fachgruppe bestimmt.
  • Die Vergütung erfolgt auf der Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) gemäß der regionalen Euro-Gebührenordnung.
  • Neue Untersuchungsmethoden (NUB) werden übergangsweise nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
  • Es gibt Einzelleistungen ohne Budget, und das Honorar wird in der Regelversorgung bereinigt.
  • Die ASV bietet die Chance zur Stärkung der interdisziplinären Versorgung.
  • Für Niedergelassene besteht kein Regelleistungsvolumen (RLV)-Budget, die Vergütung erfolgt extrabudgetär ohne Mengenbegrenzung, und es ist keine Bedarfsplanung notwendig.
  • Für Kliniken ist der Zugang zur ambulanten Versorgung ohne MVZ möglich, und es besteht das Potenzial für ein ausgewogeneres Patientenklientel (d.h. nicht nur schwere Verläufe). Zudem vergrößert sich das Krankheitsspektrum für die Weiterbildung sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an klinischen Studien.
Sie haben weitere Fragen rund um die ASV?

Wenden Sie sich gerne an:
Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V. unter https://bv-asv.de/
E-Mail: kontakt@bv-asv.de
Tel.: 089 / 4141 4406 – 0

1. G-BA, Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (Stand: 11.08.2022. Online: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2902/ASV-RL_2022-03-18_iK_2022-08-11.pdf (abgerufen am 19.06.2023)

2. Bundesministerium für Gesundheit, BAnz AT 17.07.2023 B3 https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/1F48Ypblaxorqfit1gH/content/1F48Ypblaxorqfit1gH/BAnz%20AT%2017.07.2023%20B3.pdf?inline (abgerufen am 17.07.2023)

3. G-BA Beschluss, Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.2 – Buchstabe a Multiple Sklerose (Beschlussdatum: 15.12.2022, Inkrafttreten: 18.07.2023). Online: https://www.g-ba.de/beschluesse/5804/ (abgerufen am 17.07.2023)

4. G-BA, Ambulante Behandlung im Krankenhaus. Online: https://www.g-ba.de/themen/asv/abk/ (abgerufen am 19.06.2023)

5. Dengler R. Vortrag „Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung bei MS: Chance in der Neurologie“ vom B-Zell-Forum am 17.-18.03.2023; Veranstalter: Roche Pharma AG

6. G-BA, Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Online: https://www.g-ba.de/themen/asv/116b/ (abgerufen am 19.06.2023)

7. Bundesamt für Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) §116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (§116b SGB V). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__116b.html (abgerufen am 19.06.2023)

1. G-BA, Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (Stand: 11.08.2022. Online: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2902/ASV-RL_2022-03-18_iK_2022-08-11.pdf (abgerufen am 19.06.2023)

2. Bundesministerium für Gesundheit, BAnz AT 17.07.2023 B3 https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/1F48Ypblaxorqfit1gH/content/1F48Ypblaxorqfit1gH/BAnz%20AT%2017.07.2023%20B3.pdf?inline (abgerufen am 17.07.2023)

3. G-BA Beschluss, Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 1.2 – Buchstabe a Multiple Sklerose (Beschlussdatum: 15.12.2022, Inkrafttreten: 18.07.2023). Online: https://www.g-ba.de/beschluesse/5804/ (abgerufen am 17.07.2023)

4. G-BA, Ambulante Behandlung im Krankenhaus. Online: https://www.g-ba.de/themen/asv/abk/ (abgerufen am 19.06.2023)

5. Dengler R. Vortrag „Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung bei MS: Chance in der Neurologie“ vom B-Zell-Forum am 17.-18.03.2023; Veranstalter: Roche Pharma AG

6. G-BA, Ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Online: https://www.g-ba.de/themen/asv/116b/ (abgerufen am 19.06.2023)

7. Bundesamt für Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) §116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (§116b SGB V). Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__116b.html (abgerufen am 19.06.2023)

8. G-BA, GOAL-ASV – Generelle, alle ASV-IndikatiOnen übergreifende EvALuation und Weiterentwicklung der ASV-RL (§ 116b SGB V), Online: https://innovationsfonds.g-ba.de/beschluesse/goal-asv-generelle-alle-asv-indikationen-uebergreifende-evaluation-und-weiterentwicklung-der-asv-rl-116b-sgb-v.127 (abgerufen am 19.06.2023

9. Dengler R et al., Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen. 2022; 174: 70-81en am 06.07.2023)

Weiterführende Literatur:

Dengler R, Froschauer S, Jenschke C, Rau H. Ambulante fachärztliche Versorgung. Grundlagen, Umsetzung, praktische Hilfen. Kohlhammer; 04/2023. ISBN-13: 9783170428652

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